Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip(Nr. 149)

Seit 2012 ist das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) in Kraft.
Es regelt einerseits das Bearbeiten von Personendaten und andererseits den Zugang zu Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip.
Wann darf ein öffentliches Organ Personendaten erheben, unter welchen Voraussetzungen anderen öffentlichen Organen oder Dritten bekannt geben?
Welche Rechte kommen den betroffenen Personen zu? Welche weiteren Regelungen gelten für die öffentlichen Organe? Wer trägt wofür die Verantwortung? Wie unterscheiden sich das (datenschutzrechtliche) Recht auf Zugang zu den eigenen Personendaten, das (verfahrensrechtliche) Akteneinsichtsrecht und der Anspruch auf Informationszugang nach dem Öffentlichkeitsprinzip?
Wo besteht Handlungsbedarf, damit aus Ihren Fällen nicht Fallen werden?

Seminarerfolg
Sie kennen die massgeblichen Regelungen aus dem IDG sowie Ihre Verantwortlichkeit und können den konkreten Handlungsbedarf in Ihrer Verwaltungseinheit ableiten.

Zielgruppe
Mitarbeitende aller Stufen, die mit (vertraulichen) Informationen, Akten und Personendaten umgehen müssen.

Themen

  • Übersicht über das IDG
  • Ihre Verantwortung aus dem IDG
  • Zugang zu den eigenen Personendaten bzw. Akteneinsichtsrecht
  • Öffentlichkeitsprinzip: Zugang zu Informationen und Einschränkungen
  • Open Government Data
  • Informationssicherheit und Datenschutz (Outsourcing / Cloud Computing / Sichere Kommunikation / Social Media)

Leitung
Dr. Beat Rudin
Datenschutzbeauftragter

Dauer
1 Tag

Daten 2024
6. Februar
19. Juni

Zeiten
09:00 - 17:00 Uhr

Ort
Datenschutzbeauftragter Basel-Stadt
4051 Basel

Kosten intern
CHF 200.- für Departemente

Kosten extern
CHF 400.- für affiliierte Betriebe und Externe

Bemerkung
Der Datenschutzbeauftragte bietet zum IDG auch Weiterbildungen an, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Fragestellungen von einzelnen Dienststellen ausgerichtet sind.

Organisatorin
Human Resources Basel-Stadt
Personal- und Organisationsentwicklung

Seminarerfolg
Sie kennen die massgeblichen Regelungen aus dem IDG sowie Ihre Verantwortlichkeit und können den konkreten Handlungsbedarf in Ihrer Verwaltungseinheit ableiten.

Zielgruppe
Mitarbeitende aller Stufen, die mit (vertraulichen) Informationen, Akten und Personendaten umgehen müssen.

Themen

  • Übersicht über das IDG
  • Ihre Verantwortung aus dem IDG
  • Zugang zu den eigenen Personendaten bzw. Akteneinsichtsrecht
  • Öffentlichkeitsprinzip: Zugang zu Informationen und Einschränkungen
  • Open Government Data
  • Informationssicherheit und Datenschutz (Outsourcing / Cloud Computing / Sichere Kommunikation / Social Media)

Anmeldung

Der Kurs ist ausgebucht

Offen für
Kader, Mitarbeitende

Leitung
Dr. Beat Rudin
Datenschutzbeauftragter

Dauer
1 Tag

Daten 2024
6. Februar
19. Juni

Zeiten
09:00 - 17:00 Uhr

Ort
Datenschutzbeauftragter Basel-Stadt
4051 Basel

Kosten intern
CHF 200.- für Departemente

Kosten extern
CHF 400.- für affiliierte Betriebe und Externe

Bemerkung
Der Datenschutzbeauftragte bietet zum IDG auch Weiterbildungen an, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Fragestellungen von einzelnen Dienststellen ausgerichtet sind.

Organisatorin
Human Resources Basel-Stadt
Personal- und Organisationsentwicklung

Seminarerfolg
Sie kennen die massgeblichen Regelungen aus dem IDG sowie Ihre Verantwortlichkeit und können den konkreten Handlungsbedarf in Ihrer Verwaltungseinheit ableiten.

Zielgruppe
Mitarbeitende aller Stufen, die mit (vertraulichen) Informationen, Akten und Personendaten umgehen müssen.

Themen

  • Übersicht über das IDG
  • Ihre Verantwortung aus dem IDG
  • Zugang zu den eigenen Personendaten bzw. Akteneinsichtsrecht
  • Öffentlichkeitsprinzip: Zugang zu Informationen und Einschränkungen
  • Open Government Data
  • Informationssicherheit und Datenschutz (Outsourcing / Cloud Computing / Sichere Kommunikation / Social Media)